§1 Richtlinien zu den Preisen und Rechnungen
§2 Ausstellen der Rechnung
§3 Preiskategorien
Richtlinien zu Preisen und Rechnungsstellung des Rettungsdienstes Friedrichshafen
Grundsätze der Kostenstruktur Die Inanspruchnahme der Leistungen des Rettungsdienstes Friedrichshafen erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Entgeltordnung. Die Entgelte sind kostendeckend und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den mit den Kostenträgern vereinbarten Vergütungssätzen.
Gebühren und Entgelte Die anfallenden Gebühren für rettungsdienstliche Leistungen, einschließlich Krankentransporte und Notfalleinsätze, sind entsprechend der geltenden Entgeltordnung kalkuliert. Die genauen Tarife werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die jeweils aktuelle Gebührentabelle ist beim Rettungsdienst Friedrichshafen einsehbar.
Rechnungsstellung und Zahlungsfristen Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der rettungsdienstlichen Leistung durch den Rettungsdienst Friedrichshafen oder einen beauftragten Abrechnungsdienstleister. Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Zahlungsmodalitäten Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Barzahlungen oder alternative Zahlungsmethoden sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren sowie ggf. weitere rechtliche Schritte an.
Kostenträger und Erstattungen Die Kosten können je nach Leistungsart und medizinischer Notwendigkeit von der Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger übernommen werden. Es obliegt dem Rechnungsempfänger, eine entsprechende Kostenübernahme mit seiner Krankenkasse oder Versicherung abzuklären. In Fällen, in denen eine Kostenübernahme abgelehnt wird, verbleibt die Zahlungspflicht beim Leistungsempfänger.
Widerspruchs- und Klärungsverfahren Sofern Einwände gegen die gestellte Rechnung bestehen, sind diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb der Zahlungsfrist, schriftlich beim Rettungsdienst Friedrichshafen einzureichen. Ein Widerspruch entbindet nicht von der fristgerechten Zahlungspflicht.
Schlussbestimmungen Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
Regelung zur Rechnungsstellung und Rabattgewährung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Einlieferung in das Krankenhaus aus rettungsdienstlicher Sicht.
Rabattregelungen:
Mitarbeitende der Strada:
Erhalten einen Nachlass in Höhe von 50 % auf sämtliche Leistungen, sofern sie sich im Dienst befinden.
Angehörige der Berufsfeuerwehr sowie der Landespolizei:
Erhalten einen vollständigen Erlass (100 % Rabatt) auf sämtliche rettungsdienstlichen Leistungen sowie Krankenhauskosten, sofern diese sich im Dienst befinden.
Für Sonderangebote wie Erste-Hilfe-Kurse sowie die Ausbildung zum Sanitäter für den Dienst wird Angehörigen der Landespolizei ein Rabatt in Höhe von 50 % gewährt.
Mitarbeitende des Rettungsdienstes:
Erhalten außerhalb des Dienstes einen Nachlass in Höhe von 50 % auf sämtliche Leistungen.
Für Leistungen im Dienst gelten die gleichen Konditionen wie für Angehörige der Berufsfeuerwehr und der Landespolizei.
Sollten weitergehende Fragen zu den Rabattregelungen bestehen, sind diese mit der zuständigen Verwaltungseinheit abzuklären.
AUF DIE ENTGÜLTIGE RECHNUNG KOMMEN ZUSÄTZLICH NOCHMALS 750€ STEUERN
1. Grundgebühren
Anfahrt (pauschal pro Einsatz): 500€
Notfalleinsatz (inkl. Erstversorgung, ohne weitere Maßnahmen): 1.000€
Rettungshubschraubereinsatz: 5.000€
2. Behandlungsgebühren
Lebensrettende Maßnahmen (z. B. Reanimation, Defibrillator): 1.750€
Schwerverletztenversorgung (z. B. Schuss-, Stichverletzungen, schwere Frakturen): 1.500€
Mittelschwere Verletzungen (z. B. Prellungen, leichte Frakturen): 1.250€
Wundversorgung (z. B. Schnittwunden, Platzwunden): 1.000€
Intensivtransport (mit Beatmung, Medikamenten-Infusion, etc.): 750€
3. Medikamentenkosten nur mit Rezept wird dies ausgegeben
Schmerzmittel (z. B. Morphin, Fentanyl, Ibuprofen): 750€
Beruhigungsmittel (z. B. Midazolam, Diazepam): 750€
Blutersatzmittel (z. B. Plasma, Erythrozytenkonzentrat): 750€
Adrenalin (bei Herzstillstand, anaphylaktischem Schock): 750€
Antibiotika (z. B. bei Infektionen): 750€
4. Zusatzkosten für Spezialpersonal
Notarzt-Einsatz: 1.500€
Anästhesist (z. B. für Narkosen bei OPs oder Intubationen): 2.000€
Spezialisten (z. B. Neurologe, Kardiologe bei spezifischen Notfällen): 2.500€
5. Krankenhauskosten (bei stationärer Aufnahme/Bescheinigungen)
Normalstation pro Tag(30min = 1 Tag): 3.500€
Intensivstation pro Tag(30min = 1 Tag): 4.500€
OP-Kosten (je nach Eingriff, ab): 7.500€ aufwärts
Gutachten medizinisch/psychologisch: 2.500€
6. Kauf von Medizinischen Equipment
1x Verbandsmaterial Paket (5stk von Feld Verband, Verband Pack, Quikclot, Elastische Binde) 150€
1x Einzelnes Verbandsmaterial 50€ pro Stk
Ausbildung zum Rettungshelfer: 1.000€ (beinhaltet Lehrmaterial, Kleidung und eine Krankenversicherung)
Ausbildung zum Rettungssanitäter: 2.000€ (beinhaltet Lehrmaterial, Kleidung und eine Krankenversicherung)
Medizinische Gutachten für Tauglichkeitsuntersuchungen: 2.500€
Medizinische Gutachten für Psychologische Untersuchungen: 2.500€
Erste Hilfe Kurs Basic: 1.500€ (Führerscheine, Zivilleben)
Erste Hilfe Kurs Advanced: 2.500€ (Ausbildungskurse Polizei/Strada/Sicherheitsdienste/…)
Gesetzliche Krankenversicherung: 50.000€ (bietet 25% Rabatt auf alle Maßnahmen außer auf den Helikoptereinsatz. Übernimmt die Anfahrtskosten des Rettungsdienst und Notfallrettung Kosten.)
Private Krankenversicherung: 100.000€ (bietet 50% auf alles, übernimmt die Anfahrtskosten des Rettungsdienstes.)
Ausbildung zum Arzt: 15.000€
Ausbildung zum Notarzt (Dr. Titel der medizin muss vorhanden Sein): 5.000€